Die Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten wird vom Staat und dessen Behörden vorgeschrieben. Es sind Mindestausstattungen. Die Vorschriften sind zumeist von den zu befahrenden Gewässern (Binnengewässer, Küstengebiete, Hochsee) und der jeweiligen Schiffsgröße abhängig. Die bezeichneten Gegenstände müssen dauernd gebrauchsfertig an Bord mitgeführt werden. Der Schiffsführer ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsausrüstung vollständig und einsatzbereit ist. Es ist in seinem eigenen Interesse, sich nicht auf die Angaben des Eigentümers zur Ausrüstung zu verlassen (dies gilt insbesondere beim Kauf eines Schiffes oder beim Chartern einer Yacht). Auch die Crew sollte mit den Sicherheitsrichtlinien und den vorhandenen Hilfsmitteln vertraut gemacht werden. Das Mitführen der entsprechenden Ausrüstung und des Kartenmaterials sollte eigentlich selbstverständlich sein. Fahrlässige Unterlassungen können zu Bußgeldern bzw. in Schadensfällen auch zu Regressforderungen von Versicherungen führen.
Die Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten wird vom Staat und dessen Behörden vorgeschrieben. Es sind Mindestausstattungen. Die Vorschriften sind zumeist von den zu befahrenden Gewässern...
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Sicherheit an Bord
Die Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten wird vom Staat und dessen Behörden vorgeschrieben. Es sind Mindestausstattungen. Die Vorschriften sind zumeist von den zu befahrenden Gewässern (Binnengewässer, Küstengebiete, Hochsee) und der jeweiligen Schiffsgröße abhängig. Die bezeichneten Gegenstände müssen dauernd gebrauchsfertig an Bord mitgeführt werden. Der Schiffsführer ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsausrüstung vollständig und einsatzbereit ist. Es ist in seinem eigenen Interesse, sich nicht auf die Angaben des Eigentümers zur Ausrüstung zu verlassen (dies gilt insbesondere beim Kauf eines Schiffes oder beim Chartern einer Yacht). Auch die Crew sollte mit den Sicherheitsrichtlinien und den vorhandenen Hilfsmitteln vertraut gemacht werden. Das Mitführen der entsprechenden Ausrüstung und des Kartenmaterials sollte eigentlich selbstverständlich sein. Fahrlässige Unterlassungen können zu Bußgeldern bzw. in Schadensfällen auch zu Regressforderungen von Versicherungen führen.